Demonstrator
Über den Demonstrator
AUSGANGSLAGE
- Durch das LkSG (Lieferkettensorgfaltsgesetz) werden Unternehmen verpflichtet, ihrer Verantwortung für die Lieferkette nachzukommen.
- Zudem soll die Transparenz in der Lieferkette erhöht werden.
- Durch das Gesetz soll auch der Schutz der Menschenrechte in der gesamten Lieferkette verbessert werden.
LÖSUNGSANSATZ
Check zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten nach § 3 - § 10 LkSG:
- Einrichtung eines Risikomanagements
- Durchführung einer regelmäßigen Risikoanalyse
- Verankerung von Präventionsmaßnahmen
- Ergreifen von Abhilfemaßnahmen
- Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens
- Dokumentation und Berichterstattung
- Verabschiedung einer Grundsatzerklärung
POTENZIAL & ANWENDUNGSBEREICHE
- Risikominimierung & Rechtssicherheit: Erkennung und Reduzierung von Menschenrechts- und Umweltverstößen, Erfüllung gesetzlicher Anforderungen.
- Lieferantenbewertung & Risikomanagement: Analyse und Überprüfung von Lieferanten sowie Umsetzung präventiver Maßnahmen.
- Transparenz & Berichterstattung: Dokumentation und Nachvollziehbarkeit der Maßnahmen in der Lieferkette.
- Wettbewerbsvorteil: Verbesserung der nachhaltigen Unternehmenspositionierung und der Compliance.
Daten und Einordnung
Fakten
- Formular
- Mobil
- Thema
- Unternehmensprozesse
- Branchen
- Baugewerbe Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Energieversorgung Gastgewerbe Grundstücks- und Wohnungswesen Handel und Vertrieb von Gütern Land- und Forstwirtschaft, Fischerei Öffentliche Verwaltung Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallversorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen
- Schlagwörter
- Lieferkette Supply Chain Management Supply-Chain-Management Transparenz Menschenrechte Abhilfemaßnahmen Prävention
- Ausleihbar
- Nein
Material und Links
Ressourcen
Vor Ort
Standort
Nuremberg Campus of Technology, Fürther Str. 246b, 90429 Nürnberg
Detailbeschreibung
AUSGANGSLAGE
- Durch das LkSG (Lieferkettensorgfaltsgesetz) werden Unternehmen verpflichtet, ihrer Verantwortung für die Lieferkette nachzukommen.
- Zudem soll die Transparenz in der Lieferkette erhöht werden.
- Durch das Gesetz soll auch der Schutz der Menschenrechte in der gesamten Lieferkette verbessert werden.
LÖSUNGSANSATZ
Check zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten nach § 3 - § 10 LkSG:
- Einrichtung eines Risikomanagements
- Durchführung einer regelmäßigen Risikoanalyse
- Verankerung von Präventionsmaßnahmen
- Ergreifen von Abhilfemaßnahmen
- Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens
- Dokumentation und Berichterstattung
- Verabschiedung einer Grundsatzerklärung
POTENZIAL & ANWENDUNGSBEREICHE
- Risikominimierung & Rechtssicherheit: Erkennung und Reduzierung von Menschenrechts- und Umweltverstößen, Erfüllung gesetzlicher Anforderungen.
- Lieferantenbewertung & Risikomanagement: Analyse und Überprüfung von Lieferanten sowie Umsetzung präventiver Maßnahmen.
- Transparenz & Berichterstattung: Dokumentation und Nachvollziehbarkeit der Maßnahmen in der Lieferkette.
- Wettbewerbsvorteil: Verbesserung der nachhaltigen Unternehmenspositionierung und der Compliance.